Der erste Kontakt

Terminanmeldung 
bis zum 15. Geburtstag
  • Kinder/ Jugendliche können von ihren (sorgeberechtigen) Eltern zu einem Termin angemeldet werden.

 

  • Bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht beider Elternteile können Kinder/ Jugendliche von einem sorgeberechtigten Elternteil angemeldet und auch allein begleitet werden, wenn ein schriftlicher Nachweis (Einverständiserklärung) zum Termin mitgebracht wird. 

 

  • Bei getrennten Eltern mit alleinigem Sorgerecht eines Elternteils können Kinder/ Jugendliche von diesem sorgeberechtigten Elternteil angemeldet und auch allein begleitet werden, wenn ein schriftlicher Nachweis (Gerichtsbeschluss) zum Erstgespräch mitgebracht wird.
Terminanmeldung 
ab dem 15. Geburtstag

 

  • Gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahre können sich alleine zu einem Termin anmelden, alleine kommen (oder eine Begleitung mitbringen). Bzgl. der Inhalte der Psychotherapie gilt die gesetzliche Schweigepflicht des Psychotherapeuten/ der Psychotherapeutin gegenüber den Sorgeberechtigen und anderen Personen. 

 

  • Bei privat versicherten Jugendlichen geht Psychotherapie ohne das Wissen der Eltern leider nicht, weil diese als rechtliche Vertreter die den Versicherungsvertrag verwalten und die Beantragung der Psychotherapie regeln müssen.

 

Wenn Du privat versichert bist und Dir zur Zeit nicht vorstellen kannst mit deinen Eltern über Deinen Wunsch nach Psychotherie, Beratung oder einer neutralen Gesprächsperson zu reden, kannst du Dich z.B. an die Bremer Erziehungsberatungsstellen, den Kinderschutzbund Bremen oder den Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts wenden.

Das sollte ich vor dem ersten Termin bedenken und ggf. zum Termin mitbringen:

 

  • elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte)
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (s.u.)
  • Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft)
  • ggf. Schulzeugnisse, Vorbefunde (Berichte anderer psychotherapeutischer Praxen, Arztpraxen, aus Kliniken, Tageskliniken, von Ergotherapeuten oder Logopäden oder auch Hilfepläne vom Amt für soziale Dienste)
  • Bei zu vielen Berichten/ Vorbefunden, können wir gerne in den ersten Terminen gemeinsam gucken und überlegen, was für die psychotherapeutische Behandlung wichtig sein könnte.
  • Eine Überweisung vom Kinder-/Hausarzt ist NICHT notwendig!
  • Privatversicherte/Beihilfeempfänger: Informationen und ggf. Antragsformulare Ihrer Versicherun

 

Kostenübernahme 

Gesetzlich Versicherte

Die Verhaltenstherapie ist eines der vier von den Krankenkassen als wissenschaftlich erwiesen wirksam und wirtschaftlich eingestuften psychotherapeutischen Richtlinienverfahren. Deshalb werden bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung und Vergabe einer psychiatrischen Diagnose nach ICD-10 die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Auch von den privaten Krankenkassen wird eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel übernommen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten sich aber vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung unbedingt über die genauen Leistungen und Bestimmungen jeweiligen privaten Krankenkasse informieren. 

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